Religionsfreiheit und Kopftuch , Datum: 01.07.2020, Format: Artikel

Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert allen in Deutschland lebenden Menschen Religionsfreiheit. Darin eingeschlossen ist auch das Recht auf ungestörte Religionsausübung. Oft wird in diesem Zusammenhang das Tragen eines Kopftuchs thematisiert.

Die Religionsfreiheit ist ein umfassend zu verstehendes Grundrecht und kann sich sowohl auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, als auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten, beziehen. Gleichzeitig umfasst Artikel 4 des Grundgesetzes die Freiheit, keinem Glauben nachzugehen.

Bezogen auf den Alltag hat demnach jeder das Recht, das eigene Verhalten an die Lehren seines Glaubens anzupassen und nach seiner inneren Überzeugung zu handeln. Weiterhin garantiert das deutsche Grundrecht, dass jeder die kultischen Handlungen, in denen der eigene Glaube zum Ausdruck kommt, ausüben darf. Gleichwohl ergeben sich im Rahmen der Verfassung auch Einschränkungen der Religionsfreiheit, beispielsweise aus den Gemeinschaftswerten von Verfassungsrang oder den Grundrechten dritter Personen.

Kommt es etwa im Zuge der Kopftuchdebatte zu einem Konflikt, bei dem das Grundrecht mit anderen Grundrechten kollidiert, so muss dieses Spannungsverhältnis im Wege gegenseitiger Rücksichtnahme gelöst werden. Ein Thema, das in diesem Zusammenhang immer wieder im Mittelpunkt steht, ist das Kopftuch im Berufsleben. Frauen, die ein Kopftuch tragen, erfahren im Berufsleben noch immer häufig Ablehnung.

Ein Sonderfall ist dabei der öffentliche Dienst. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind unter besonderen Voraussetzungen Einschränkungen möglich, z.B. für Lehrende oder Rechtsreferendare. Eine über das Kopftuch hinausgehende Gesichtsverhüllung ist Bundesbeamten seit 2017 ebenfalls dann untersagt, wenn sie bei oder mit Bezug zu einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst getragen wird oder eine Identifizierung vor Behörden oder Gerichten notwendig ist.

Kopftuch tragende Frauen haben zuweilen mit Vorurteilen zu kämpfen. So wird ihnen beispielsweise häufig unterstellt, dass sie von ihren Männern unterdrückt werden oder dem politischen Islam zugeneigt sind. Die Forschung zeigt jedoch, dass diese Stereotype nicht zutreffend sind.